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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Mietbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen bei der Anmietung eines Ferienobjektes zwischen dem mietenden Gast und dem vermietenden Eigentümer des Ferienobjektes (Verwender). RÜGENS FEINER URLAUB GmbH vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte zwischen den Vermietern und einem Gast, entsprechend dem aktuellen, vertraglich gebundenen Unterkunftsangebot. Der Mietvertrag wird im Namen und für Rechnung der Eigentümer der Vermietungseinheiten geschlossen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch mieterseitige Bestätigung/Annahme des vom Eigentümer („Vermieter“) bzw. seines Vertreters per E-Mail übersandten Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung kann vom Mieter ebenfalls per E-Mail, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg bestätigt werden. Die Buchungsbestätigung gilt vom mietenden Gast als bestätigt, wenn die Anzahlung auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.

Der Mieter leistet eine Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, indem er eine Kaution in der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Höhe spätestens bei Anreise hinterlegt. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung auf das bei der Buchung angegebene Konto zurück überwiesen.

(2) Bei Buchungen über unsere Internetpräsenz ruyastay.de oder über das Buchungsportal eines Vertriebspartners, durch dessen Vermittlung eine Buchungsbestätigung durch RÜGENS FEINER URLAUB GmbH erstellt wurde, gelten diese AGB ebenfalls.

(3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Mietvertrag aufgeführte maximale Belegungsanzahl des Ferienobjekts nicht überschritten wird. Sollte diese überschritten werden, hat die RÜGENS FEINER URLAUB GmbH das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Buchungsbestätigung enthält die vereinbarten Mietkosten, alle Nebenkosten (z. B. Endreinigung, Kurtaxe, Bettwäsche, Handtücher, etc.) sowie den Zahlungsplan.

(2) Eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Mietbeginn erfolgen, ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.

(3) Zahlungen können per Überweisung oder über das von RÜGENS FEINER URLAUB GmbH angebotene Online-Zahlungssystem (Stripe) erfolgen.

(4) Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist der Eigentümer berechtigt, nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Stornierungskosten gemäß § 4 zu tragen.

(5) Kosten für den Geldtransfer gehen zu Lasten des Mieters (besonders bei Auslandsüberweisungen).

§ 4 Umbuchung, Rücktritt/Stornierung und Aufenthaltsabbruch/Kündigung des Mieters

(1) Der Mieter kann den bestehenden Mietvertrag nicht ändern/umbuchen (z. B. den Termin).

(2) Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit schriftlich von der Buchung zurücktreten. Tritt der Mieter vor Mietbeginn von der Buchung zurück, ohne einen Nachmieter (bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person des Ersatzmieters darf die Vermietung abgelehnt werden) zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, und ist eine anderweitige Vermietung nicht möglich, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung & Kurtaxe) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • Rücktritt bis zum 91. Tag vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises
  • Rücktritt bis zum 61. Tag vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
  • Rücktritt ab dem 60. Tag vor Mietbeginn, bei Nichtanreise: 100 % des Mietpreises
  • Bei vorzeitiger Abreise sind 100 % des Buchungspreises fällig gemäß Buchungsbestätigung.

(3) Dem Mieter wird in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. In dem Fall wird nur der nachgewiesene tatsächlich entstandene Schaden geltend gemacht. Der Mieter bleibt bis zur vollen Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4) Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Eigentümer bzw. seines Vertreters.

§ 4a Optionale flexible Stornierung

(1) Abweichend von den regulären Stornierungsbedingungen in § 4 Abs. 2 bieten wir bei ausgewählten Unterkünften die Möglichkeit, bei der Buchung eine optionale flexible Stornierung kostenpflichtig hinzuzubuchen. Folgende Optionen können je nach Verfügbarkeit angeboten werden:

  • Stornierung bis 7 Tage vor Anreise: Der Mieter kann bis 7 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei von der Buchung zurücktreten.
  • Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: Der Mieter kann bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei von der Buchung zurücktreten.

(2) Der jeweilige Aufpreis für die flexible Stornierungsoption wird während des Buchungsvorgangs transparent ausgewiesen und ist zusammen mit der Anzahlung gemäß § 3 fällig.

(3) Bei kostenfreier Stornierung innerhalb der gebuchten Frist werden alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Werktagen auf das bei der Buchung angegebene Konto zurückerstattet.

(4) Erfolgt die Stornierung nach Ablauf der gebuchten Stornierungsfrist, gelten die regulären Stornierungsbedingungen gemäß § 4 Abs. 2.

(5) Wurde keine flexible Stornierungsoption hinzugebucht, gelten ausschließlich die regulären Stornierungsbedingungen gemäß § 4 Abs. 2.

(6) Die Stornierungserklärung muss schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei RÜGENS FEINER URLAUB GmbH.

§ 5 Rücktritt und Kündigung des Vermieters

(1) Der Eigentümer ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Ereignissen wie z. B. Erdbeben, Überflutungen, etc. oder bei nicht vorhersehbar aufgetretenen Schäden am Objekt (z. B. Rohrbruch etc.), die eine Vermietung nicht zulassen, vor Mietbeginn von der Buchung zurückzutreten. Eine Erstattung der geleisteten Zahlungen wird nach vorheriger Mitteilung der Bankverbindung umgehend geleistet.

(2) Der Eigentümer ist berechtigt zu kündigen, wenn der Mieter bei Vertragsschluss irreführende oder falsche Angaben zu wesentlichen Tatsachen, z. B. bzgl. der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren machte. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.

(3) Der Eigentümer ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Mietobjekt zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie begründeter Anlass zu der Annahme vorliegt, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Mieter oder Nachbarn oder das Ansehen des Eigentümers in der Öffentlichkeit gefährdet. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Mieters

(1) Mängelmeldung

Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel oder Schäden unverzüglich dem Eigentümer oder dem von ihm benannten Ansprechpartner mitzuteilen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Mängelmeldung, kann er daraus keine Ansprüche herleiten.

(2) Schlüsselübergabe / An- und Abreise

Der Mieter wird über die Anreiseinformationen, Check-in-Zeiten und Schlüsselübergabe rechtzeitig vor Mietbeginn informiert. Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr, die Abreise bis 10:00 Uhr am Abreisetag, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Haustiere

Das Mitbringen von Hunden bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Es fällt eine Haustierpauschale an. Beabsichtigt der Mieter Hunde mitzubringen, ist dies bei Vertragsschluss anzumelden und muss im Mietvertrag vereinbart werden. Die Erlaubnis wird auf das konkrete Tier bezogen. Der Widerruf erfolgt, sofern es zu berechtigten Beschwerden der übrigen Hausbewohner aufgrund von Belästigungen oder Gefährdungen von Menschen oder des Eigentums des Vermieters kommt. Das Mitbringen von Katzen oder anderen Tieren ist generell nicht gestattet.

(4) Besuch

Tagesbesuche von Familienangehörigen oder Bekannten sind grundsätzlich erlaubt. Übernachtungen dieser Personen im Mietobjekt müssen vor Anreise gemeldet werden und in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Dafür ist der Betrag der gültigen Preisliste pro Person und Nacht zu entrichten.

(5) Sorgfaltspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und das Inventar pfleglich zu behandeln. Für von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden haftet der Mieter. Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer oder seinem Vertreter zu melden.

(6) Verspätete Abreise

Bei verspäteter Abreise (nach 10:00 Uhr) kann der Eigentümer neben den angefallenen Mehrkosten für die verspätete Vermietung eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. der geltenden MwSt. geltend machen, da somit eine Folgevermietung ab 16:00 Uhr nicht gewährleistet werden kann.

(7) Endreinigung

Die externe Reinigungsfirma wird für die Endreinigung des Mietobjektes ab 10:00 Uhr gebucht.

(8) Zutrittsrecht des Eigentümers

Der Eigentümer bzw. sein Vertreter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Mietobjekt und dem Grundstück, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

(9) Nichtraucherwohnungen

Sämtliche Objekte sind Nichtraucherwohnungen. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbots in den Ferienwohnungen werden die mit der Entfernung des Nikotingeruchs in Verbindung stehenden Reinigungsleistungen dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 7 Haftung

(1) Der Eigentümer haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, die in der Ferienwohnung, im Haus, auf dem Grundstück oder in dem dazugehörigen PKW-Stellplatz aufbewahrt bzw. abgestellt werden. Für Gartengeräte, Grills und Gartenmöbel des Vermieters ist der Mieter während dieser Zeit zugegen.

(2) Der Eigentümer haftet nicht für Leistungsstörungen oder sonstige Störungen, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereiches des Eigentümers liegen, insbesondere in Folge höherer Gewalt, bei Krieg, Streik und Aussperrungen, militärischen Übungen, inneren Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Ungezieferplagen, Allergien aller Art, Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz etc.

(3) Der Eigentümer haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich der örtlichen Versorgungs- und Entsorgungsleistungen (z. B. für Wasser, Strom und sonstige Energie), insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder örtliche klimatische Verhältnisse bedingt sind.

(4) Der Eigentümer haftet nicht für Ausfälle und Störungen bei Elektrogeräten bzw. im Sanitärbereich, die durch Verschleiß oder falsche Bedienung entstanden sind.

(5) Der Eigentümer haftet nicht für Beeinträchtigungen, die sich in der Nachbarschaft und in der weiteren Umgebung ergeben, z. B. durch Nachbarn verursachte Lärm- oder Geruchsbelästigungen, Bauarbeiten in der Umgebung, Veranstaltungen oder ähnliche Einflüsse, die nicht im Einflussbereich des Eigentümers liegen.

§ 8 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen), die die Durchführung des Mietvertrags unmöglich machen, werden beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, abzüglich bereits entstandener und nicht rückgängig zu machender Kosten.

§ 9 Reisemängel

(1) Mängelansprüche des Mieters setzen voraus, dass er seiner Obliegenheit zur unverzüglichen Mängelrüge nachgekommen ist. Mängel sind unverzüglich dem Eigentümer oder seinem Vertreter anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

(2) Unterlässt der Mieter die unverzügliche Mängelanzeige und wird dem Eigentümer dadurch die Möglichkeit genommen, Abhilfe zu schaffen, so kann der Mieter hieraus keine Ansprüche herleiten.

§ 10 Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Mieters, die wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Mietvertrages entstanden sind, verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit. Der Mieter hat etwaige Ansprüche gegenüber dem Eigentümer bzw. seinem Vertreter unverzüglich geltend zu machen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Eigentümers.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: März 2026